
Im Rahmen unserer Tätigkeit
sind wir stets bemüht, die bestmögliche und kostengünstigste
Lösung zum Schutz der Innovationen unserer Mandanten zu finden. Insbesondere
vor dem Hintergrund der Kosten möchten wir es daher nicht versäumen,
Sie auf die KMU-Patentaktion aufmerksam zu machen, die seitens des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird und mit einem
überraschend geringen Formalaufwand verbunden ist.
Im Rahmen der KMU-Patentaktion
können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem produzierenden Gewerbe,
die in den letzten fünf Jahren keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung
mehr getätigt haben, bis
zu € 8.000,00 Förderung (entsprechend 50% der Gesamtkosten) beantragen.
Die Förderung wird für Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen gewährt
und betrifft unter anderem die Amtsgebühren und die Kosten einer patentanwaltlichen
Tätigkeit. Sollte dies für Sie von Interesse, so können Sie sich
die folgenden Unterlagen zur KMU-Patentaktion im PDF-Format herunterladen:
| KMU - Flyer | Der KMU-Flyer enthält allgemeine und einführende Informationen zu der KMU-Patentaktion. Hierin sind außerdem die Ansprechpartner für die einzelnen Bundesländer aufgelistet. |
| KMU - Richtlinien | In den KMU-Richtlinien sind die Voraussetzungen beschrieben, die ein Unternehmen erfüllen muß, um eine Förderung zu erhalten. Darüber hinaus ist in den Richtlinien ausgeführt, für welche Leistungen die Förderung gewährt wird und wie hoch die Förderung für die einzelnen Leistungen ist. |
| KMU - Teilnahmeantrag | Um letztendlich die Förderung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Teilnahmeantrag an den zuständigen Ansprechpartner (siehe KMU-Flyer) richten. Da alle hierin gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen müssen, und ein Verstoß hiergegen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht, empfiehlt es sich, zunächst die KMU-Richtlinien (s.o.) eingehend zu studieren und in Zweifelsfällen den Ansprechpartner (siehe KMU-Flyer) zu befragen. |
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur KMU-Patentaktion haben, so setzen Sie sich bitte mit einem der Ansprechpartner für Ihr Bundesland in Verbindung. Die jeweiligen Ansprechpartner sind in dem o.g. Flyer angegeben. Sie können sich aber auch direkt an uns wenden, um eventuell verbliebene Fragen zu klären. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Internetpräsenz der INSTI neueste Informationen bezüglich der KMU-Patentaktion.
Sollte Ihnen die Förderung gewährt werden, so stehen wir Ihnen mit unseren patentanwaltlichen Leistungen selbstverständlich auch gerne für das weitere Verfahren zur Verfügung.