Innovationen benötigen rechtlichen Schutz, um zu gewährleisten, dass sich hohe Investitionskosten in Forschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung durch eine - zumindest zeitlich begrenzte - Monopolstellung nicht nur amortisieren, sondern in der Folgezeit auch zu dem gewünschten wirtschaftlichen Erfolg führen. Einen solchen Schutz bieten beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster (Designschutz).

Der Patentanwalt nimmt hierbei eine Vermittlerrolle an der Schnittstelle zwischen dem Recht einerseits und der Technik und Naturwissenschaft andererseits ein, zumal dieser neben den notwendigen Rechtskenntnissen auch über das erforderliche technische und naturwissenschaftliche Wissen verfügt, das er sich im Rahmen eines technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschulstudiums angeeignet hat.

Dieser Aufgabe hat sich auch unsere Kanzlei verschrieben, die im Jahre 2003 gegründet wurde. Seitdem beraten und vertreten wir unsere Mandanten in Sachen des geistigen Eigentums, wobei zu unseren Kunden sowohl engagierte Einzelerfinder als auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen zählen. Sollten Sie an unseren Leistungen interessiert sein, so sehen wir Ihrer Kontaktaufnahme gerne entgegen.

Erfinder sind die wahren Wohltäter der Menschheit und verdienen größere Ehre als die, welche beweinenswerte Schlachten lieferten und große Länder eroberten.

Karl Julius Weber, deutscher Schriftsteller, Hofrat und Privatgelehrter
(1767 - 1832)